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Effektiver JahreszinsDer effektive Jahreszins gibt die reale oder tatsächliche Zinsbelastung eines Kredits an. Als Kurzform ist für den effektiven Jahreszins auch die Bezeichnung Effektivzins üblich. In die Berechnung des effektiven Jahreszinses gehen sämtliche Zahlungsströme ein, die mit dem Kredit in Verbindung stehen. In der Regel steht zu Beginn die Auszahlung des Kredits an den Kreditnehmer. Daraufhin erfolgt gemäß den vereinbarten Konditionen später die Rückzahlung des Kredits an den Kreditgeber. Die Zahlungen beinhalten neben der Kredittilgung auch Zinszahlungen und ggf. anfallende weitere Gebühren. Der effektive Jahreszins sollte alle diese Zahlungen berücksichtigen. Der Kreditanbieter ist laut § 4 der Preisangabenverordnung (PAngV) auch verpflichtet, bei Krediten mit Festkonditionen den effektiven Jahreszins anzugegeben. Bei Krediten mit variablen Konditionen ist der effektive Jahreszins als anfänglicher effektiver Jahreszins anzugeben. Die Berechnung des effektiven Jahreszinses erfolgt über den internen Zinsfuß. Für Finanzmathematiker ist dies der Zinssatz, bei dem der auf den Kalkulationszeitpunkt bezogene Kapitalwert gleich Null ist. Stichwörter |
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